Bei einem Immobilienmakler handelt es sich um einen selbstständigen Gewerbetreibenden, der Immobilien vermittelt und dadurch als Makler zwischen einem Eigentümer oder Vermieter einer Immobilie und einer dafür interessierten Person tätig wird. Wenn durch die Tätigkeit ein Vertragsabschluss zustande kommt, entsteht ein Provisionsanspruch (hier wird auch von Courtrage gesprochen). Die Höhe richtet sich nach dem Mietpreis oder dem Kaufpreis des vermittelten Objektes.

Da in den einzelnen Bundesländern die rechtlichen Rahmenbedingungen unterschiedlich sind, kann es vorkommen, dass die Provision nicht vom Auftraggeber, der den Makler beauftragt hat, sondern von der anderen Vertragspartei bezahlt werden muss.


Immobilienmakler werden – rechtliche Voraussetzungen

Die Bezeichnung Immobilienmakler ist rechtlich nicht geschützt. Damit man jedoch als Makler Immobilien vermitteln kann, ist ein Gewerbeschein sowie die Erlaubnis aufgrund des § 34 c der Gewerbeordnung erforderlich. Die Beantragung kann bei der örtlichen Gemeinde erfolgen. Die Gewerbeerlaubnis erhält man beim örtlichen Gewerbeamt oder dem örtlichen Ordnungsamt, Rathaus oder Bürgerbüro. Auch gibt es einige Gebiete in Deutschland, wo diese Gewerbeerlaubnis von der dafür zuständigen Industrie- und Handelskammer ausgestellt wird.

Gründungsformen für Immobilienmakler

Des Weiteren ist es bei einem eigenen Maklerbüro erforderlich, sein Unternehmen dann als Rechtsform anzumelden. Dies kann beispielsweise in Form einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG erfolgen. Ebenso kann es in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) erfolgen. Auch hier haften die Beteiligten mit ihrem Privatvermögen für eventuell entstehende Verbindlichkeiten und Kredite, wie auch bei der OHG. Auch kann eine Kommanditgesellschaft (KG) als Rechtsform ausgewählt werden. Hier haftet dann der Geschäftsführer, welcher die Geschäfte führt, mit seinem Vermögen. Eine weitere Möglichkeit ist die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Abkürzung GmbH). Hierzu wird jedoch ein Mindeststartkapital von 25.000 Euro benötigt. Hier erfolgt dann die Haftung über das Stammkapital und nicht mit dem Privatvermögen.

Auch als Quereinsteiger kann in diesem Beruf eingestiegen werden. Hier ist es dann sinnvoll, eventuell einen Aufbaukurs an der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu besuchen. Nach erfolgreich bestandener Prüfung bei der IHK, kann sich dann der Absolvent oder die Absolventin als Makler für Immobilien mit der Zusatzbezeichnung IHK nennen. Dabei belaufen sich die Kosten für die Erlaubnis nach Paragraph 34c der Gewerbeordnung sowie die Ausbildung oder Seminare für die Zusatzbezeichnung IHK auf ungefähr 300 bis 2.000 Euro. Wer also Immobilienmakler werden möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen, bevor er auf dem Markt tätig sein darf.