Ein Haus im Bieterverfahren verkaufen – das sollte man wissen!

Ob man nun ein zyklisches Hoch der Immobilienpreise ausnutzen möchte oder der Verkauf aus privaten bzw. beruflichen Gründen erfolgt – das Bieterverfahren bietet dabei eine unkomplizierte Alternative zum konventionellen Immobilienverkauf. Es bietet dabei für Eigentümer eine gute Möglichkeit, den Verkauf ihrer Immobilie schnell und mit einem möglichst attraktiven Verkaufspreis über die Bühne zu bringen. Dennoch bleibt es einem als Eigentümer am Ende immer selbst überlassen, ob man ein Angebot annehmen möchte. Auch im Falle eines Bieterverfahrens bietet sich der Verkauf in Zusammenarbeit mit einem professionellen Immobilienmakler an.


Marktwertermittlung Erstellung des Exposés – welche Dokumente benötigt der Immobilienmakler?

Auch im Zuge des Bieterverfahrens wird der Makler die Immobilie zunächst begutachten und auf Basis der ihm zur Verfügung stehenden Angaben und Dokumente eine Marktwertermittlung durchführen. Diese Immobilienbewertung kann später auch dazu dienen, um die jeweiligen Gebote der Kaufinteressenten besser einzuordnen. Ob nun zur Marktpreiseinschätzung oder zur Erstellung des aussagekräftigen Exposés, die benötigten Dokumente sollte er im Optimalfall direkt vom Eigentümer zur Verfügung gestellt bekommen.

Im Zweifel kann er sich dieses allerdings auch selbst besorgen. Zu den relevanten Dokumenten zählen z. B. ein Auszug aus dem Grundbuch, Energieausweis, Flurkarte, Unterlagen der Bauakte mit verschiedenen Ansichten, Grundrissen und Schnitten des Hauses. Auch der Nachweis über die Feuer- und Gebäudeversicherung, Aufstellung der Hausnebenkosten sowie eine Information über mögliche Alt- und Baulasten kann hierbei hilfreich sein. Handelt es sich um ein vermietetes Haus bzw. Mehrfamilienhaus, dann sollten alle bestehenden Mietverträge parat gehalten werden. Wurde das Haus erst kürzlich umfassend saniert oder größere Reparaturen erledigt, dann sollten dem Immobilienexperten ebenfalls die Rechnungen hierfür vorgelegt werden.


Ablauf des Bieterverfahrens

Bei diesem Verfahren geben die Kaufinteressenten ähnlich wie bei einer Versteigerung oder Auktion Gebote für das zu veräußernde Haus ab. Hierbei wird in den meisten Fällen auch kein Mindestpreis in der Immobilienannonce genannt. Die Gebote sollen von den Bietern möglichst unbeeinflusst erfolgen – so bildet sich der Preis der Immobilie ausschließlich über den Markt. Stehen beispielsweise eine Vielzahl an Interessenten zur Verfügung, dann kann das den Preis aufgrund der Wettbewerbssituation auch über den Marktpreis treiben. Daher eignet sich dieses Verfahren auch hervorragend für den Verkauf von Immobilien, bei denen eine hohe Nachfrage zu erwarten ist. Aber auch beim Verkauf von Luxusimmobilien sowie beim Grundstücksverkauf kann das Bieterverfahren in betracht gezogen werden.

Die Anzeigenschaltung erfolgt ähnlich wie beim klassischen Verkaufsprozess in regionalen wie überregionalen Zeitungen sowie einschlägigen Immobilienportalen. In der Anzeige ist allerdings ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um einen Verkauf im Bieterverfahren handelt. Auch der Hinweis „Eigentümerzustimmung vorbehalten“, sollte in den Werbeanzeigen zur Immobilie enthalten sein.
Die im Anschluss stattfindende Besichtigung des Objekts findet bei dieser Vermarktungsart in der Regel als Sammelbesichtigung statt. Nach dieser können die noch verbleibenden Interessenten ihr Kaufpreisangebot innerhalb einer gewissen Frist abgeben.


Ablauf der Gebotsabgabe

Wie diese Gebotsabgabe abläuft hängt zunächst von der gewählten Verfahrensart ab. Hier stehen dem Makler ein Offline-Verfahren, Online-Verfahren sowie die Angebotsabgabe per E-Mail-Korrespondenz zur Verfügung. Es gibt nämich keinen vorgeschriebenen Ablauf, wie das Bieterverfahren für Immobilien durchgeführt werden muss.

Beim Offline-Verfahren erfolgt die Angebotsabgabe ganz klassisch über den postalischen Weg, persönlich oder per Telefax. Erfolgt die Gebotsabgabe per E-Mail, dann findet die gesamte Korrespondenz ausschließlich über diesen Weg statt. Hierbei müssen die Bietenden ihr Angebot per E-Mail abgeben und erhalten über diesen Weg zugleich alle nötigen Informationen über das aktuelle Höchstgebot. Im Falle von zwei gleich hohen Geboten findet auch hier eine zweite Gebotsrunde statt.

Immer beliebter wird dagegen die Form des Online-Bieterverfahrens auf einer speziell eingerichteten Internetplattform. Die Bieter loggen sich hierzu über die ihnen zugeteilten Zugangsdaten in einen geschützten Bereich der Plattform ein. Innerhalb eines Zeitfensters von nur wenigen Stunden haben sie hier die Möglichkeit, ihr Angebot abzugeben. Die Besonderheit dabei ist, dass sie die Angebote ihrer Mitbewerber sehen können. Auf Basis derer können sie innerhalb der Angebotsfrist ihr eigenes Angebot noch nachschärfen. Dies sorgt zum einen für eine hohe Transparenz bei den Bietern, zum anderen erhöht es die Chancen für den Eigentümer, einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen.

Sollte der Eigentümer schließlich mit dem Höchstgebot einverstanden sein, dann kann der Immobilienverkauf über den gewohnten Weg per notariell beurkundeten Kaufvertrag abgeschlossen werden.